Wahl zur Vertreterversammlung 2026 - 2031


Wahlzeit: 10. bis 30. Juni 2026


Ihre Stimme zählt.

Alle fünf Jahre wählen die Teilnehmer des Versorgungswerks aus ihrer Mitte in unmittelbarer, allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl die Mitglieder und die Nachfolgemitglieder der Vertreterversammlung für die festgelegte Dauer. Wahlberechtigt ist, wer am 1. Tag des Wahljahres Teilnehmer am Versorgungswerk ist. Die demokratische Organisation unserer berufsständischen Versorgungseinrichtung bietet somit den Teilnehmern den wesentlichen Vorteil, durch Ausübung ihres Stimmrechts an den Entscheidungsprozessen in den Gremien mitzuwirken.

Auch im Interesse Ihrer eigenen Altersversorgung bitten wir Sie, sich an der Wahl zu beteiligen.

Lassen Sie sich wählen.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich als Kandidat aufstellen zu lassen. 

Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen, berät Änderungen zu Beiträgen und Leistungen des Versorgungswerks. Sie stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Verwaltungsausschuss.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Kandidaten haben die Möglichkeit, sich mittels einer Kurz-Vita bei den Wählern vorzustellen.

Reichen Sie bis zum 27.04.2026 Ihre Wahlvorschläge schriftlich ein. Das entsprechende Formular steht zum Download bereit.

Wer wird gewählt.

Die Teilnehmer des Versorgungswerks wählen durch Ausübung ihres Stimmrechts in geheimer Brief- oder Online-Wahl die Vertreterversammlung des Versorgungswerks. Jeder Wähler verfügt dabei über maximal die Anzahl von Stimmen, der zu wählenden Mitglieder für den Zuständigkeitsbereich seiner Kammer.

Das entspricht folgenden Stimmen für:

  • Sachsen:                             11 Stimmen (zu wählende Mitglieder)
  • Thüringen:                               5 Stimmen (zu wählende Mitglieder)
  • Sachsen-Anhalt:                       3 Stimmen (zu wählende Mitglieder)
  • Mecklenburg-Vorpommern:    2 Stimmen (zu wählende Mitglieder)

Für je 2 gewählte Mitglieder pro Kammer soll ein Nachfolgemitglied gewählt werden.

Wahlvorschläge.

Als Vertreter kann vorgeschlagen werden, wer

  1. im Wählverzeichnis eingetragen ist,
  2. nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
  3. am ersten Tag des Wahljahres Teilnehmer am Versorgungswerk ist. 

Für einen Wahlvorschlag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Dieses Formular enthält persönliche Angaben eines Unterstützers des Kandidaten, des Kandidaten selbst sowie dessen Vorstellung in Form einer Kurz-Vita. Der Unterstützer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er wahlberechtigt und nicht der Kandidat selbst ist. Der Kandidat erklärt mit seiner Unterschrift, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt und dass ihm Umstände, die eine Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind. Bei der Unterschrift ist eine Vertretung ausgeschlossen.

Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 27.04.2026, 17:00 Uhr schriftlich, per Telefax oder als PDF-Datei per E­-Mail in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein.

Wie wird gewählt.

Nach Einreichung der Wahlvorschläge werden die Kandidaten für die Kammern in den Wahlvorschlag aufgenommen. Der Wahlvorstand prüft, dass kein Ausschlussgrund der Wählbarkeit vorliegt und danach werden die Namen der aufgestellten Kandidaten auf die der jeweiligen Architektenkammer zugeordneten Stimmzettel des Versorgungswerkes gesetzt. Die Reihenfolge auf den Stimmzetteln wird vorher vom Wahlvorstand verlost. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen (Kreuze), wie in seinem Kammerbereich Vertreter gewählt werden. 

Der Verwaltungsausschuss hat am 30.04.2025 beschlossen, dass die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes 2026 als kombinierte Brief-Online-Wahl (Hypridwahl) durchgeführt wird. Die Briefwahlunterlagen werden nicht an alle Wahlberechtigten versandt, sondern nur auf Anforderung.

Jeder Teilnehmer darf seine Stimme nur einmal und persönlich abgeben, entweder online oder per Brief. 

Bei mehrfach abgegebener Stimme (Brief und online) zählt nur die elektronische Stimmabgabe. Das Ergebnis der elektronischen Wahl wird durch die Auszählung der schriftlich abgegebenen Stimmen ergänzt. Die Stimmen können bis zum 30.06.2026, 17:00 Uhr abgegeben werden. Danach werden die Stimmen ausgezählt und der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis fest.

Der Wahlvorstand.

Die Wahlen werden von einem Wahlvorstand überwacht.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Beratung am 26.11.2025

  • den Architekten Herr Michael Hardt als Vorsitzenden,
  • den Landschaftsarchitekten Herr Matthias Proske als Stellvertretenden,
  • den Rechtsanwalt Herrn Lars Mörchen als juristischen Berater und
  • Herrn Olaf Wallat als Geschäftsführer des Versorgungswerks

in den Wahlvorstand gewählt.

Termine.

  • Auslegen der Wählerverzeichnisse in den Geschäftsstellen    
    der Architektenkammern und des Versorgungswerkes            02. – 29.03.2026
  • Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge                      27.04.2026
  • Wahlzeit                                                                                             10. – 30.06.2026
  • Auszählen der Stimmen                                                              01.07.2026
  • Benachrichtigung der gewählten Kandidaten                      06.07.2026
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses                                              20.07.2026
  • Konstituierende Sitzung der Vertreterverssammlung              
    und Wahl des Verwaltungsausschusses                                       16.09.2026
  • Beginn der neuen Wahlperiode                                              01.11.2026