Seit der beschlossenen Satzungsänderung im September 2023 können zum jeweiligen Pflichtbeitrag zusätzliche freiwillige Mehrzahlungen bis zu einer Höhe des 1,5-fachen Regelpflichtbeitrages für das laufende Jahr entrichtet werden.
Die Einzahlungshöchstgrenze für das Jahr 2024 beträgt inklusive der Pflichtbeiträge 40.230,00 € (3.352,50 € monatlich) und darf nicht überschritten werden.
Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Teilnehmernummer und den Hinweis "FMZ" an.
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