Berufsunfähigkeitsrente

Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit haben berufsunfähige Teilnehmer, die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens einen monatlichen Beitrag entrichtet haben und nicht bereits Altersrente beziehen.

Berufsunfähig ist ein Teilnehmer, der wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit zur Ausübung der Berufsaufgaben eines Architekten (§ 2 SächsArchG) unfähig ist und aus diesem Grund seine berufliche Tätigkeit als Architekt eingestellt hat.

Eine Berufsunfähigkeitsrente kann als Dauerrente oder aber als zeitlich begrenzte Rente gewährt werden. Darüber entscheidet das Versorgungswerk in Abstimmung mit dem ärztlichen Berater. Im Fall einer zeitlich begrenzt gewährten Berufsunfähigkeitsrente kann zum Ablauf derer ein erneuter Antrag gestellt werden. Um eine nahtlose Fortzahlung zu ermöglichen, sollte dies mindestens drei Monate vor dem Ablauf der zeitlich begrenzt gewährten Berufsunfähigkeitsrente erfolgen.

Die Rente wird ab dem 1. des Monats an gewährt, der auf den Zugang der vollständigen Antragsunterlagen folgt.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente setzt sich zusammen aus dem bis zum Versorgungsfall erreichten Anspruch auf Altersrente und einem Zuschlag in Höhe des Betrages, der sich errechnen würde, wenn die vom Teilnehmer in den letzten 60 Kalendermonaten vor Eintritt des Versorgungsfalles durchschnittlich entrichteten Pflichtbeiträgen bis zum vollendeten 55. Lebensjahr weiter entrichtet worden wären.

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres, erhält der Teilnehmer eine Rente, die sich aus den bis dahin geleisteten Beiträgen errechnet.


Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchten, brauchen wir von Ihnen:

Sie können den Antrag digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht.