Hilfe im Kranken- oder Pflegefall

Wenn Sie Kranken- oder Pflegeunterstützungsgeld beziehen, gelten besondere Regelungen für die Beitragszahlungen an das Versorgungswerk.

Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:

und bin gesetzlich krankenversichert:

Wenn Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, beteiligt sich die Krankenkasse an den Beiträgen zum Versorgungswerk der Architektenkamme Sachsen.

Die Beitragszahlung des sogenannten Trägeranteils erfolgt dabei direkt von der Krankenkasse an das Versorgungswerk.

Der sogenannte Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Wir informieren Sie über die Höhe, sobald uns die Krankenkasse die hierfür benötigten Daten übermittelt hat.


und bin privat krankenversichert:

Wenn Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, zahlen Sie den Beitrag, der ohne diese Befreiung an die DRVB zu entrichten wäre.

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde eine zusätzliche Geldleistung bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung eingeführt.

Für Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerkes befreit sind, werden von der Pflegekasse auf Antrag Beiträge an die berufsständische Versorgungskasse in der gleichen Höhe, wie sie an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten wären, übernommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Pflegekasse.


Pflege von Familienangehörigen:

Es besteht seit 2009 ein gesetzlicher Anspruch auf eine kostenfreie und neutrale Pflegeberatung für alle Ratsuchenden – unabhängig vom Versichertenstatus.

Bundesweite gebührenfreie telefonische Pflegeberatung unter 0800 101 88 00.

Auf Wunsch wird Ihnen eine Pflegeberatung zu Hause, im Krankenhaus oder in der Pflege oder Rehabilitationseinrichtung vermittelt. Eine weitere Möglichkeit sich zu informieren finden Sie unter: www.compass-pflegeberatung.de.

Weitere Anlaufpunkte: 

  • Pflegestützpunkte: Diese werden bzw. wurden von den gesetzlichen Pflegekassen in Zusammenarbeit mit den Kommunen aufgebaut. Sie sind nicht flächendeckend vorhanden. 
  • jeweilige Krankenkasse