Arbeitslosigkeit

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie arbeitslos werden. Das reicht formlos per E-Mail an versorgungswerk@vwaks.de.

Informieren Sie im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich die Bundesagentur für Arbeit. Es ist dort anzuzeigen, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRVB zugunsten des Versorgungswerkes vorliegt. Die Bundesagentur übernimmt dann die Beitragszahlung an das Versorgungswerk für die Dauer des Leistungsbezuges.

Bitte beantragen Sie dafür die Übernahme der Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen mittels des dafür vorgesehenen Formulars zur Übernahme von Beiträgen nach § 173 SGB III. Wir bestätigen Ihnen die Teilnahme am Versorgungswerk und stellen Ihnen dann das ausgefüllte Formular zur Weiterleitung an die Agentur für Arbeit zur Verfügung.