10.04.2026

Neues Gesetz zur geförderten privaten Altersvorsorge

Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz): Finaler Beschluss des Deutschen Bundestages in Zweiter und Dritter Lesung am 27. März 2026 in der vom Bundestags-Finanzausschuss beschlossenen Fassung mit zahlreichen Verbesserungen auch zugunsten berufsständisch Versicherter 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die private, staatlich geförderte Rente (sogenannte Riester-Rente) in Deutschland zu reformieren. Gründe dafür sind die oft hohen Kosten und die Komplexität der Förderung dieser “Riester”-Finanzanlageprodukte, die dazu beigetragen haben, dass die Nachfrage nach “Riester”-Finanzanlageprodukten seit Längerem erheblich nachgelassen hat. 

Angesichts der steigenden Zahl von Rentnern und aufgrund der gleichzeitig sinkenden Zahl von Erwerbstätigen hierzulande gerät nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung unter Druck. Die private Altersvorsorge ist neben der betrieblichen Altersvorsorge eine weitere wichtige Säule der Alterssicherung. Die betriebliche Altersvorsorge hat der Gesetzgeber auf Initiative der Koalition von CDU/CSU und SPD bereits reformiert und insofern verbessert. 

Mittels der nunmehr geplanten Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wollen die Bundesregierung und mit ihr die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Bürgern und Bürgerinnen in Deutschland einfachere, kostengünstigere und staatlich besser geförderte private 

Altersvorsorgeprodukte mittels der privaten Finanzwirtschaft (Kreditwirtschaft und Fondsindustrie) anbieten, um ihnen einen ergänzenden Aufbau ihrer jeweiligen Altersvorsorge – bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge – zu ermöglichen. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rente allein für viele Menschen im jeweiligen Rentenalter nicht mehr ausreichen wird, um ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten. 

Insoweit hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz; BT-Drucks. 21/4088 vom 11.02.2026) vorgelegt. Die Bundestagskoalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD hat insofern am 25. März 2026 im Bundestags-Finanzausschuss verschiedene, positive Änderungen – unter anderem auch für berufsständisch Versicherte – beschlossen. 

Diese, vom Bundestags-Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung sind zurückzuführen auf zahlreiche Stellungnahmen von Sachverständigen in einer Anhörung und betreffen wesentliche Punkte für die Privatkapitalanleger und Anbieter von Altersvorsorge-Produkten als Adressaten. 

Hierzu zählen: 

  • Eine Aufnahme aller Selbständigen sowie aller abhängig Beschäftigten, berufsständisch versicherten Mitglieder von Versorgungswerken in den Kreis der Berechtigten. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber endlich die seit Jahren von den Versorgungswerken erhobene Forderung nach einer weitgehenden Gleichbehandlung der Mitglieder oder Teilnehmer berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Rahmen staatlicher Förderung. 
  • Eine Kostenbegrenzung angebotener, förderbarer Finanzprodukte auf maximal ein Prozent statt 1,5 Prozent (wie noch im Regierungsentwurf vorgesehen). 
  • Eine relativ hohe Förderung mittels hoher staatlicher Sparzulagen förderungsfähiger Altersvorsorge-Produkte. Konkret wird statt ursprünglich im Gesetzentwurf vorgeschlagener fester, staatlicher Sparzulagen in Cent pro EUR nunmehr eine prozentuale Förderung der förderungsfähigen Beiträge geschaffen: Die staatliche Grundzulage soll nunmehr 50 (statt ursprünglich vorgeschlagenen 30 Cent auf jeweils einen geleisteten EUR der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 EUR geleisteten Altersvorsorgebeiträge) und 25 Cent (auf jeweils einen geleisteten EUR der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Die maximal erreichbare Grundzulage erhöht sich damit auf 540 EUR. Ursprünglich hatte die Bundesregierung einen Sparbeitrags von monatlich 100 Euro vor-geschlagen. Der Staat zahlt insofern bis 25 Euro pro Monat für jeden Euro Eigenbeitrag und für jedes Kind einen weiteren Euro hinzu. 
  • Die staatliche Zulage für insoweit sparende Familien mit Kindern, ein sogenannter Kinderzuschlag, wird ebenso gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung erhöht: Für solche Familien beträgt der Kinderzuschlag bis zu einem eigenen Beitrag in Höhe von 300 EUR pro Jahr oder 25 EUR monatlich für ein förderungsfähiges Finanzprodukt 100 Prozent, also 300 EUR. Dies begünstigt besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen und geringem Einkommen. 
  • Die Einrichtung eines Staatsfonds für das neu vorgesehene private Altersvorsorgedepot. Der deutsche Staat will nach dem Beschluss des Bundestags-Finanzausschusses einen öffentlichen Träger beauftragen, der Altersvorsorge-”Standard”-Depots alternativ zu privaten Anbietern und deren privaten Altersvorsorge-Anlageprodukten anbietet. Dieses Altersvorsorgedepot soll renditeorientiert und frei von Garantien sein, welche die Effektivverzinsung – die Rendite – mindern würden. Ferner sollen auch sogenannte Garantiefinanzprodukte erlaubt werden, die dem Anleger weniger Garantien zwischen 80 oder 100 Prozent des eingesetzten Kapitals gewährleisten.

Mit all diesen Inhalten will der Staat möglichst vielen Menschen ein gutes, effizientes Angebot zur Finanzierung des eigenen Lebensstandards auch im Alter mittels geförderte, privater Altersvorsorge-Produkte ermöglichen. 

Am 27. März 2026 hat das Plenum des Bundestages über diese Fassung des Gesetzentwurfes zur Altersvorsorgereform in der Beschlussfassung des Bundestags-Finanzausschusses final in Zweiter und Dritter Lesung abgestimmt und diesen Gesetzentwurf beschlossen. Grundlage dafür war die Mehrheit der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Die Linke lehnte den vom Bundestags-Finanzausschuss aus unserer Sicht erheblich verbesserten Gesetzentwurf dagegen ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. 

Weitere Informationen zu einzelnen Parlamentarier-Stimmen zur Beschlussfassung können Sie hier nachlesen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvor-sorge-1156798


Quelle: Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV)