08.10.2025

Informationen zur Empfängerprüfung bei Überweisungen

Die Empfängerüberprüfung ("Verification of Payee", VoP) ist eine im Rahmen der neuen EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen eingeführte Vorgabe, die bis zum 9. Oktober 2025 von allen Zahlungsdienstleistern in den EU-Ländern mit dem Euro als Währung umzusetzen ist. Ziel ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr sowie den Schutz vor betrügerischen und fehlgeleiteten Zahlungen weiter zu erhöhen.

Die Empfängerüberprüfung wird vor jeder elektronisch erfassten SEPA-Überweisung, SEPA-Echtzeitüberweisung sowie vor jeder Neuanlage eines Dauerauftrags oder einer Terminüberweisung automatisch durchgeführt. Sie bekommen vor dem Senden Ihres Geldes eine Auskunft darüber, ob die Empfängerinformationen übereinstimmen oder aber abweichen. Dabei wird vor einer Überweisung die Kombination aus Empfängernamen und Empfänger-IBAN mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten abgeglichen. Je nach Übereinstimmung sind vier verschiedene Ergebnisvarianten möglich:

  1. Angaben stimmen überein: "Ihre Angaben der Empfängerinformationen sind korrekt."
  2. Angaben stimmen nahezu überein: "Es gibt leichte Abweichungen. Ihnen wird der korrekte Empfängername vorgeschlagen, den Sie übernehmen können."
  3. Angaben stimmen nicht überein: "Ihre Angaben stimmen nicht mit den Daten der Empfängerbank überein. Den korrekten Empfängernamen kann Ihnen nur der Zahlungsempfänger mitteilen."
  4. Abgleich aktuell nicht verfügbar: "Der Abgleich konnte aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden."

Wir empfehlen Ihnen also vor Überweisung an das Versorgungswerk den Empfänger-Namen noch einmal genau zu prüfen. Dieser lautet:

Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen


Ihr Versorgungswerk