19.02.2026

Mitteilungen zum Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

1. INFORMATIONEN ZUR WAHL

Die Wahl der aus Vertretern der Architektenkammern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen erfolgt nach Maßgabe der Wahlordnung für die durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen vom 26.10.1994, zuletzt geändert durch die Fassung vom 17.09.2025 gemäß Bekanntmachung vom 18.12.2025 (Website der Architektenkammer Sachsen: www.aksachsen.org; Website der Architektenkammer Thüringen: www.architekten-thueringen.de; Website der Architektenkammer Sachsen-Anhalt: www.ak-lsa.de; Website der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: www.architektenkammer-mv.de), in Kraft getreten am 18.12.2025.

Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung ergibt sich pro Architektenkammer aus einem Mitglied unabhängig von der Teilnehmerzahl und einem Mitglied pro volle 300 Teilnehmer am Versorgungswerk.

Die 8. Vertreterversammlung wird bestehen aus,

  • für den Bereich der Architektenkammer Sachsen: 11 Mitgliedern,
  • für den Bereich der Architektenkammer Thüringen: 5 Mitgliedern,
  • für den Bereich der Architektenkammer Sachsen-Anhalt: 3 Mitgliedern und
  • für den Bereich der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 2 Mitgliedern.

Für jeweils zwei gewählte Mitglieder soll mindestens ein Nachfolgemitglied gewählt werden.

Der Verwaltungsausschuss hat am 30.04.2025 beschlossen, dass die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes 2026 als kombinierte Online-Brief-Wahl durchgeführt wird. Dabei werden die Namen der für die Kammerbereiche aufgestellten Kandidaten auf die der jeweiligen Architektenkammer zugeordneten Stimmzettel des Versorgungswerkes gesetzt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie in seinem Kammerbereich Vertreter gewählt werden. Nach dem Höchstzahlverfahren werden dann die Vertreter sowie deren Nachfolgevertreter gewählt. Jeder Wahlberechtigte kann entweder nur online oder nur per Brief wählen. Bei doppelter Stimmabgabe zählt die Online-Wahl. Die Briefwahlunterlagen werden nicht an alle Wahl-berechtigten versandt, sondern nur auf Anforderung.

Das Wählerverzeichnis für den Bereich der Architektenkammer Sachsen wird in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen sowie in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks zur persönlichen Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten ausgelegt. Die Wählerverzeichnisse für die Bereiche der Architektenkammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden jeweils in den entsprechenden Geschäftsstellen der Architektenkammern ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 02.03. – 29.03.2026.

Die Geschäftszeiten der Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes sind:

montags bis donnerstags        9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.


Weiterhin besteht während der Auslegungszeit für Teilnehmer die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis in einem geschützten Bereich der Homepage des Versorgungswerkes (www.vwaks.de/Wahl) einzusehen. Die erforderlichen Zugangsdaten werden den Wahlberechtigten persönlich zugestellt.

Das Versorgungswerk fordert hiermit alle Teilnehmer auf, ihre Wahlvorschläge bis zum 27.04.2026, 17:00 Uhr einzureichen und somit Einfluss auf die künftige Gestaltung der Einrichtung und seiner Leistungen zu nehmen. Das entsprechende Formular für einen Wahlvorschlag wird jedem Teilnehmer persönlich zugesandt. Die Wahlordnung sieht die fristwahrende Einreichung per Post, als pdf-Datei per E-Mail (versorgungswerk@vwaks.de) oder per Telefax (0351-318 24 20) vor.

2. ZEITLICHER ABLAUF DER WAHL

Der Wahlvorstand hat folgenden Terminablauf bestätigt:

  • Auslegung der Wählerverzeichnisse in den Geschäftsstellen       02. – 29.03.2026
    der Architektenkammern und des Versorgungswerkes
  • Letzter Tag zur Einreichung der Wahlvorschläge                              27.04.2026 | 17:00 Uhr
  • Frist zur Anforderung der Briefwahlunterlagen                              30.04.2026
  • Versand der Wahlunterlagen                                                              bis 01.06.2026
  • Wahlzeit                                                                                                      10. – 30.06.2026
  • Auszählung der Stimmen                                                                         01.07.2026
  • Benachrichtigung der gewählten Kandidaten                                      02. – 06.07.2026
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf unserer Website                  20.07.2026
  • Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung                          16.09.2026
    mit Wahl des Verwaltungsausschusses
  • Neue Wahlperiode                                                                               01.11.2026 – 30.10.2031

Bitte beachten Sie, dass Ihr Stimmzettel spätestens um 17:00 Uhr am letzten Wahltag, also am 30. Juni 2026, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes, Gustav-Adolf-Str. 2, 01219 Dresden, eingegangen sein muss bzw. dass bis zu diesem Zeitpunkt Ihre Online-Stimmabgabe erfolgt sein muss.


Der Wahlvorstand des
Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen