Die Vertreterversammlung hat den geprüften Jahresabschluss 2024 nebst Lagebericht festgestellt. Zudem wurde eine Erhöhung von Anwartschaften und Renten sowie bedeutende Änderungen des Finanzierungsverfahrens beschlossen.
Die Vertreterversammlung der 7. Wahlperiode des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen trat am 17. September 2025 in Dresden zusammen. Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 beschloss sie die Erhöhung von Renten und Anwartschaften. Mit Änderungen des Technischen Geschäftsplans und der Satzung wurde eine Anpassung des Finanzierungsverfahrens auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wurden Beschlüsse zur Wahlordnung in Vorbereitung des Wahljahres 2026 gefasst. Dem Verwaltungsausschuss wurde für seine Arbeit Entlastung erteilt.
Beschlüsse zur Dynamisierung von Anwartschaften und Renten
Die Vertreterversammlung hat beschlossen, alle Renten sowie Anwartschaften, die auf Beitragszahlungen ab dem Jahr 2016 beruhen, zu erhöhen. Von dieser Maßnahme profitieren sämtliche Anwärterinnen und Anwärter sowie Rentnerinnen und Rentner zum Stichtag 31. Dezember 2025. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
- Anwartschaften aus Beiträgen im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2024 steigen um 1,25 %.
- Laufende Renten werden ab dem 1. Januar 2026 ebenfalls um 1,25 % erhöht.
Die beschlossenen Dynamisierungen befinden sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren bei der Versicherungsaufsicht.
Jahresabschluss 2024
Herr Neundorf von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly stellte den Vertreterinnen und Vertretern die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses 2024 vor.
Das Versorgungswerk setzte seine kontinuierliche Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2024 fort. Die Zahl der aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmer belief sich zum Stichtag auf 5.012 (Vorjahr: 4.998). Der Bestand erhöhte sich damit leicht um 14 Personen. Das Verhältnis von Angestellten (63,5 %), Selbständigen (34,7 %) und sonstigen Teilnehmern (1,8 %) blieb nahezu konstant. Der durchschnittliche Jahresbeitrag lag bei 10.689,25 € pro Mitglied (Vorjahr: 10.096,10 €).
Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um 7,3 % auf 971,639 Mio. €, vor allem durch den Anstieg des Kapitalanlagevermögens um 77,782 Mio. €. Da die Leistungsaufwendungen mit 10,115 Mio. € vergleichsweise gering ausfielen, konnte der überwiegende Teil der Erträge erneut investiert werden. Das Beitragsaufkommen belief sich auf 53,464 Mio. € (vor Abzug von Wertberichtigungen), die Erträge aus Kapitalanlagen stiegen auf 33,340 Mio. €.
Das Kapitalanlagevermögen betrug zum Jahresende 949 Mio. €. Die Mittel wurden entsprechend der internen Anlagerichtlinie des Verwaltungsausschusses sowie unter Beachtung der Verfügung 1/2018 gemäß § 5 Sächsisches Versicherungsaufsichtsgesetz investiert. Sie verteilten sich auf Immobilienfonds, festverzinsliche Wertpapiere (Unternehmen, Banken, Staaten) sowie Alternative Investments (Private Debt, Private Equity und Infrastruktur). Neue Mittelzusagen erfolgten für zwei Infrastrukturfonds, einen Infrastruktur-Kreditfonds, einen Private-Equity-Fonds und einen Kreditfonds.
Aufgrund des stabilen Zinsniveaus wurden freie Mittel weiterhin in festverzinsliche Wertpapiere mit Investment-Grade-Rating angelegt. Der Zinsträgerdirektbestand lag mit 39,5 % des Gesamtportfolios leicht über dem Vorjahreswert (39,3 %). Zahlreiche Zusagen für Alternative Investments wurden bedient. Neue Immobilien-Investments wurden wegen der Marktsituation und der bereits ausgeschöpften Quote nicht getätigt.
Die Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen betrug 3,54 % (Vorjahr: 3,68 %), die Nettoverzinsung 3,44 % (Vorjahr: 3,58 %). Der Fünf-Jahres-Mittelwert lag mit 3,65 % über dem Rechnungszins für die Deckungsrückstellung von 3,35 %.
Der Verwaltungskostensatz für den Versicherungsbetrieb lag mit 2,26 % (Vorjahr: 2,28 %) erneut deutlich unter dem in den Rechnungsgrundlagen angesetzten Wert von 5 %. Der Gesamtverwaltungskostensatz stieg leicht auf 2,15 % (Vorjahr: 2,12 %), bedingt durch den erhöhten Prüfungsaufwand zur Änderung des Finanzierungsverfahrens.
Der Verlustrücklage wurden 3,596 Mio. € zugeführt, womit sie weiterhin 6 % der Deckungsrückstellung beträgt. Die Zusatzreserve für Biometrie und Zins wurde um 11,768 Mio. € aufgestockt und beläuft sich auf 53,486 Mio. €.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wurden. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung wurden ordnungsgemäß dargestellt. Am 5. August 2025 erteilten die Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Vertreterversammlung beschloss die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Entlastung des Verwaltungsausschusses für das Geschäftsjahr 2024.
Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses sind in den nachfolgenden Tabellen und Abbildungen dargestellt.
Ausgewählte statistische Angaben des Jahresabschlusses 2024:
|
Teilnehmerstruktur per 31.12.2024 |
Sachsen |
Thüringen |
Sachsen-Anhalt |
Mecklenburg-Vorpommern |
Andere |
Gesamt |
|
Aktive Teilnehmer |
2.441 |
1.224 |
707 |
469 |
171 |
5.012 |
|
Davon |
||||||
|
a) Selbständige |
860 |
409 |
250 |
178 |
44 |
1.741 |
|
b) Angestellte |
1.535 |
792 |
445 |
286 |
123 |
3.181 |
|
c)
sonstige |
46 |
23 |
12 |
5 |
4 |
90 |
|
Ausgeschiedene
mit |
|
|
|
|
729 |
729 |
|
Versorgungsausgleichsberechtigte |
|
|
|
|
245 |
245 |
|
untergliedert nach Geschlecht |
||||||
|
1. Männer |
1.328 |
651 |
396 |
252 |
578 |
3.205 |
|
2. Frauen |
1.113 |
573 |
311 |
217 |
567 |
2.781 |
|
Versorgungsleistungen 2024 |
Anzahl der Versorgungsempfänger |
Aufwendungen
|
|
|
Gesamt |
1007 |
10.114,68 |
|
|
Altersrentner |
789 |
8.920,99 |
|
|
Berufsunfähigkeitsrentner |
39 |
489,61 |
|
|
Witwen und Witwer |
107 |
606,65 |
|
|
Halbwaisen |
41 |
79,61 |
|
|
Rente aus Versorgungsausgleich |
31 |
8,82 |
|
|
| |||
Beitragseinnahmen 53,47 Mio. €
Bilanzsumme 971,64 Mio. €
Zusammensetzung der Kapitalanlage zum 31.12.2024:
Versicherungsmathematisches Gutachten 2024
Herr Karras, Versicherungsmathematiker des Versorgungswerks, erläuterte die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt planmäßig an. Die laufenden Renten können jedoch nach wie vor aus den laufenden Beitragszahlungen finanziert werden, während der Kapitalstock weiter aufgebaut wird.
Das versicherungstechnische Ergebnis wird zusätzlich positiv durch die Zinsspreizung beeinflusst, die sich aus der Differenz zwischen dem Rechnungszins für die Deckungsrückstellung und dem Verrentungszins ergibt. Herr Karras würdigte zudem die Kapitalanlageergebnisse, die er mit Blick auf die Einordnung in die Risikoklasse II nach ABV-Leitfaden als außerordentlich gut bezeichnete.
Für die Berechnung der Deckungsrückstellung wurde zum Jahresabschluss 2024 unverändert ein Zinssatz von 3,35 % angesetzt. Auf eine Absenkung wurde angesichts der Marktlage verzichtet. Stattdessen wurden die Mittel genutzt, um die Zusatzreserve weiter zu stärken. Aus dem Jahresergebnis wurden der Reserve 11,768 Mio. € zugeführt, sodass sie sich zum Stichtag auf 53,486 Mio. € belief.
Nach Einschätzung des Versicherungsmathematikers verfügt das Versorgungswerk damit über ausreichend Eigenkapital zur Bedeckung von Kapitalmarkt-, versicherungstechnischen und sonstigen Risiken. Die Risikotragfähigkeit ist gewährleistet. Für das Geschäftsjahr 2025 stellte Herr Karras zudem einen positiven Ausblick auf das versicherungstechnische Ergebnis in Aussicht.
Anpassung des Finanzierungsverfahrens
Die Vertreterversammlung hat am 17. September 2025 die Umstellung auf das Flexible Einmalverrentungssystem (fEV) beschlossen.
Frau Senftleben stellte den mehrjährigen Entscheidungsprozess des Verwaltungsausschusses vor, in dem verschiedene Modelle ergebnisoffen geprüft wurden. Ziel war es, die Dynamisierungsmöglichkeiten von Renten und Anwartschaften zu verbessern, Transparenz und Planbarkeit für die Mitglieder zu stärken und mehr Flexibilität in der Steuerung zu erreichen.
Herr Karras erläuterte das neue Verfahren und die erweiterte Rentenformel. Das fEV verbindet die vertraute Logik der Einmalverrentung mit einem Versorgungspunkte-System. Die wichtigsten Elemente sind:
- Rentenberechnung: Erweiterung der bisherigen Rentenformel um Versorgungspunkte und einem jährlich von der Vertreterversammlung festzulegenden Rentenwert.
- Beitragsanrechnung: künftig bis zum 62. Lebensjahr (statt bisher 55).
- Integration: Einführung erfolgt gleitend als Erweiterung des bestehenden Systems und ist damit anschlussfähig an die bestehende Verwaltung.
- Zusatzreserve: Aufbau steuerbarer Reserven zum Ausgleich von Schwankungen.
- Entlastungseffekt: rund 87 Mio. € durch die neuen Rechnungsgrundlagen.
Für die Einführung des fEV waren Satzungsänderungen erforderlich. Insbesondere wurde § 29 angepasst, um die neue Rentenlogik rechtlich zu verankern. Zudem musste der Technische Geschäftsplan geändert werden, da er die Rechnungsgrundlagen des Finanzierungsverfahrens enthält. Die Vertreterversammlung ist künftig verpflichtet, den Rentenwert jährlich festzulegen und übernimmt damit eine erweiterte Verantwortung bei der Steuerung der Leistungen.
Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Nach deren Erteilung tritt das Flexible Einmalverrentungssystem am 1. Januar 2026 in Kraft.
Änderung des Bekanntmachungsorgans
Bekanntmachungen des Versorgungswerks erfolgten bislang ausschließlich im Deutschen Architektenblatt (DAB). Da dieses ab 2026 nur noch vierteljährlich erscheint und Beschlüsse daher nicht mehr wirksam zum Jahresbeginn veröffentlicht werden könnten, hat die Vertreterversammlung beschlossen, künftig die Internetseiten der Kammern sowie die Website des Versorgungswerks als Bekanntmachungsorgane zu nutzen.
Änderungen der Wahlordnung
Die Wahl zur Vertreterversammlung im Jahr 2026 wird als kombinierte Brief- und Onlinewahl durchgeführt. Briefwahlunterlagen werden nur noch auf Anforderung einzelner Wahlberechtigter versandt.
Zur Umsetzung wurden Änderungen der Wahlordnung beschlossen. Zudem wurde festgelegt, dass Bekanntmachungen zur Wahl auf der Website des Versorgungswerks veröffentlicht werden. Auch diese Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsicht und werden anschließend im DAB sowie auf den Websites der Kammern bekannt gemacht.