Die Vertreterversammlung hat Anhebungen von Anwartschaften und Renten beschlossen, die auf Beitragszahlungen ab dem Jahr 2016 beruhen. Davon partizipieren alle Anwärter, die am 31.12.2023 noch nicht im Leistungsbezug standen und Rentner, deren Leistungsbezug zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2024 begonnen hat. Damit sind all die Rentner erfasst, die erst nach der Rentendynamisierung im Jahr 2022 in Rente gegangen sind. Die Erhöhung um 3 % soll ab dem 01.01.2025 wirksam werden.
Die beschlossenen Dynamisierungen befinden sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren bei der Versicherungsaufsicht.
Lesen Sie dazu auch die DAB-Ausgabe 12/2024.