Die Vertreterversammlung hat Anhebungen von Anwartschaften und Renten beschlossen, die auf Beitragszahlungen ab dem Jahr 2016 beruhen.
Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir sind der Rentenversicherungsträger für die Mitglieder der Architektenkammern in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und gewähren unseren Teilnehmern Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.